Glasflaschen sind im LGS-Gelände am 1. Mai und Christi Himmelfahrt verboten
Regelmäßig ist das Landesgartenschaugelände besonders an Feiertagen mit schönem Wetter das Ziel vieler Ausflügler und dafür ist es letztlich ja auch gedacht. Während die weit überwiegende Zahl der Besucher sich einwandfrei zu benehmen weiß, gab es in der Vergangenheit jedoch auch einige Zeitgenossen, die den Park zu einem regelrechten Saufgelage nutzten. Am Abend und tags darauf präsentierte sich das Landesgartenschaugelände dann stets mit Abfällen und Glassplittern übersät. Tagelang waren Mitarbeiter des Bauhofs damit beschäftigt, Abfall und Scherben von den Wiesen- und Wasserflächen zu beseitigen – unnötige und keineswegs geringe Kosten für die Stadt. Die Stadt Kronach hat deshalb in Absprache mit der örtlichen Polizeiinspektion für den 1. Mai und den Feiertag Christi Himmelfahrt („Vatertag", Donnerstag, 17. Mai) erneut ein Glasflaschenverbot für den Landesgartenschaupark ausgesprochen. Diese Vorgehensweise hat sich in den Vorjahren bewährt, um das LGS-Gelände vor Verunreinigungen und die Besucher vor Verletzungen zu schützen. Ein Sicherheitsdienst ist an beiden Tagen damit beauftragt, das Verbot, Glasflaschen auf das Gelände mitzubringen, zu kontrollieren und durchzusetzen. Personen mit Glasflaschen im Gepäck, insbesondere Bierkästen oder auch Schnapsflaschen z. B. im Rucksack oder auf mitgeführten Leiterwägelchen, können davon ausgehen, beim Betreten des Parks zurückgewiesen zu werden.
15.05.2012 (OM)




























(Soziale Netze)