Stadt Kronach hat Förderprogramm für schnelles Internet im Visier
Nachdem der Ministerrat in München am 27.03.2012 und auch das bayerische Kabinett am 25.04.2012 beschlossen hatten, für Bayern ein Förderprogramm für Hochgeschwindigkeitsinternet auf den Weg zu bringen, hat sich Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein sofort an die verantwortlichen Stellen gewandt, um zu prüfen, ob dieses Programm für die unterversorgten Bereiche der Stadt Kronach in Frage kommen könnte. Bei der zuständigen Regierung von Oberfranken liegt jedoch der Text des Förderprogrammes noch nicht vor. Nach dem Kabinettsbeschluss müsse das Förderprogramm zunächst bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht werden, so dass erst im Sommer mit „grünem Licht" aus Brüssel gerechnet werden und dann das Förderprogramm in Kraft treten könne. Das geplante Förderprogramm soll allerdings nach ersten Auskünften lediglich ermöglichen, dass Gemeinden in Gewerbegebieten oder Kumulationsgebieten mit mindestens fünf Unternehmen bis zu 80 Prozent an Zuwendungen (maximal bis zu 500.000 €) für den Ausbau von Breitbandnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s erhalten können. Bürgermeister Beiergrößlein betont, dass ein leistungsfähiger Zugang zum Datennetz nicht nur für Betriebe, sondern auch für Privatpersonen ein wichtiger Standortfaktor sei. Die Stadt Kronach sei daher nach wie vor sehr daran interessiert, dass die unterversorgten Stadtteile und Gewerbegebiete schnellstmöglich erschlossen werden. Bisher war dies durch die von den Netzbetreibern geforderten hohen Beteiligungsbeträge finanziell nicht umsetzbar gewesen. Die bereits initiierte LTE-Technik sei zwar ein erster Schritt gewesen, jedoch müsste auch diese noch umfang- und leistungsstärker ausgebaut werden. Man werde also sofort nach Vorliegen der Förderprogramme im Stadtrat prüfen müssen, inwieweit das Programm auch für Kronach Anwendung finden kann. Noch besser wäre natürlich, so Beiergrößlein, wenn eine flächendeckende Breitbandversorgung gesetzlich garantiert und auch durch Bund und Land als grundlegende Infrastruktureinrichtung zusammen mit den Leistungsanbietern finanziert würde.
09.05.2012 (OM)












(Soziale Netze)