Änderungen im Passrecht: Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab 26.06.2012 ungültig!
Rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit macht das Einwohnermeldeamt der Stadt Kronach auf eine wichtige Änderung im deutschen Passwesen aufmerksam: Aufgrund europäischer Vorgaben sind ab dem 26. Juni 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Insofern empfiehlt das städtische Einwohnermeldeamt den von der Änderung betroffenen Eltern dringend, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Hintergrund für die Rechtsänderung ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des städtischen Einwohnermeldeamtes unter den Rufnummern 09261/97-227 und 97-224 gerne zur Verfügung.
15.05.2012 (OM)












(Soziale Netze)