Leistungen A-Z

Suche Verfeinern
Nach Kategorie
Sie sind hier:  Lebenslagen

Ansprechpartner für die Wirtschaft im allgemeinen

Ansprechpartner für Belange der Wirtschaftsbetriebe für den Wirtschaftsstandort Stadtgebiet Kronach


Elterngeld; Beantragung

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.


Mutterschaftsgeld; Beantragung

Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.


Schwangerschaft; Beratung

Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.


Elternzeit; Beratung

Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.


Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.


Kinderzuschlag; Beantragung

Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.


Kindergeld; Beantragung

Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.


Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung

Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht ebenfalls den oder dem Personensorgeberechtigten zu.

Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung

Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.


Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung

Die Lohnsteuerklasse ist Bestandteil der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Eine Änderung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.


Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.


Familiengeld; Beantragung

Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.


Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Familien in Not; Beantragung von Hilfen

Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind, können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten.


Reisedokumente für Kinder; Beantragung

Reisedokumente für ein deutsches Kind können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Geburtsurkunde; Beantragung

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.


Kinderfreibetrag; Beantragung

Der Kinderfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.


Personensorge; Beratung und Unterstützung bei Ausübung

Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.


Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.