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Masseur/Masseurin und medizinische Bademeister/Bademeisterin; Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten/Praktikantinnen

Kliniken oder Praxen, die Praktikanten für den Beruf des Masseurs/der Masseurin und des medizinischen Bademeisters/der medizinischen Bademeisterin aufnehmen möchten, benötigen eine Ermächtigung.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 110 - Allgemeine Verwaltung, Projektmanagement
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Die Ausbildung zum Masseur/zur Masseurin und zummedizinischen Bademeister/zur medizinischen Bademeisterin besteht aus einem zweijährigen Lehrgang und einer praktischen Tätigkeit von 6 Monaten. Diese vorgeschriebene praktische Tätigkeit ist, nach bestandener staatlicher Prüfung, in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen wie z. B. Rehabilitationskliniken oder Praxen abzuleisten. Diese müssen zur Annahme solcher Praktikanten ermächtigt sein.

Die praktische Tätigkeit soll in Ergänzung zum Lehrgang zum Erreichen des Ausbildungsziels durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg beitragen.

Heiko Bittruf
- Keine Angabe -
Zu finden in Zimmer-Nr.: 145
 
  +49(0)9261-97-270
  +49(0)9261-97-325
Michael Buckreus
- Keine Angabe -
Zu finden in Zimmer-Nr.: 145
 
  +49(0)9261-97-270
  +49(0)9261-97-325
Pia Neubauer
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 107
 
  +49(0)9261-97-213
  +49(0)9261-97-325
Andreas Partheymüller
- Keine Angabe -
Zu finden in Zimmer-Nr.: 2
 
  +49(0)9261-97-170
  +49(0)9261-97-325
Stefan Wicklein
Abteilungsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 104
 
  +49(0)9261-97-201
  +49(0)9261-97-11201

Um eine solche Ermächtigung zu erhalten muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Patienten in der zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Zahl und Art
  • eine ausreichende Anzahl Masseure und medizinische Bademeister und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten
  • die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • eine der medizinischen Entwicklung entsprechende apparative Ausstattung
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)
Antrag auf Ermächtigung gem. § 7 Abs. 1 MPhG

Kliniken oder Praxen, die Praktikanten für den Beruf des Masseurs/der Masseurin und des medizinischen Bademeisters/der medizinischen Bademeisterin aufnehmen möchten, können eine Ermächtigung online beantragen.

50 € bis 80 € zuzüglich ggf. anfallender Auslagen für die Einbeziehung eines Gesundheitsamtes

Verwaltungsgerichtliche Klage
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