Leistungen A-Z
Studium im Ausland; Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder einer Studienleistung
Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:30 |
FR | 08:00-12:30 |
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.
Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte.
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.
Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
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Auf dieser Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen, bereitgestellt als FAQs zu folgenden Themen:
- Führung ausländischer akademischer Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen
- Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Studienleistungen durch die Hochschulen
- Sonderregelungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Umwandlung von akademischen Graden).