Leistungen A-Z

Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer Lehrerqualifikation aus einem anderen Bundesland

Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikationsnachweise beantragen.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 110 - Allgemeine Verwaltung, Projektmanagement
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben und eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bzw. die Einstellung in den staatlichen Schuldienst anstreben, überprüft das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ihre Qualifikationsnachweise.

Die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen wird durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben.

Heiko Bittruf
- Keine Angabe -
Zu finden in Zimmer-Nr.: 145
 
  +49(0)9261-97-270
  +49(0)9261-97-325
Michael Buckreus
- Keine Angabe -
Zu finden in Zimmer-Nr.: 145
 
  +49(0)9261-97-270
  +49(0)9261-97-325
Pia Neubauer
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 107
 
  +49(0)9261-97-213
  +49(0)9261-97-325
Andreas Partheymüller
- Keine Angabe -
Zu finden in Zimmer-Nr.: 2
 
  +49(0)9261-97-170
  +49(0)9261-97-325
Stefan Wicklein
Abteilungsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 104
 
  +49(0)9261-97-201
  +49(0)9261-97-11201

Gemäß „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ werden die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter im Rahmen der durch die Rahmenvereinbarungen konkretisierten Lehramtstypen anerkannt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Die Kultusministerkonferenz hat in Ergänzung der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, verabschiedet (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

In den „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ sind diejenigen Kompetenzen beschrieben, die in der Ausbildung für das schulartspezifische Lehramt im jeweiligen Unterrichtsfach erworben werden müssen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Entspricht eine in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworbene Lehramtsbefähigung nicht der Befähigung für ein Lehramt im Sinn des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG), sind die Unterschiede hinsichtlich Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen durch die Erbringung zusätzlicher Leistungen ausgleichbar.

keine
Anerkennung Ihres in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschlusses

Sie können die Anerkennung einer in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland absolvierten Lehramtsprüfung bzw. erworbenen Lehramtsabschlusses online beantragen.

keine
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Zurück zur Liste