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eID-Karte; Beantragung

Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 310 - Gewerbe- und Einwohnermeldeamt
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.

Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.

Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.

Michaela Fischer
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-227
  +49(0)9261-97-326
Sandy Förtsch
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-226
  +49(0)9261-97-326
Kai Himmel
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-224
  +49(0)9261-97-326
Tom Pohl
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-226
  +49(0)9261-97-326
  • Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, welche dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Mindestalter: 16 Jahre
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Kronach)
Statusabfrage Ausweis Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.
  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
  • bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen
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