Bauanträge rechtzeitig einreichen

Am Donnerstag, 20. April 2023, um 16:30 Uhr, findet die 32. öffentliche Sitzung des beschließenden Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses des Kronacher Stadtrates der Wahlzeit 2020/2026 statt.
 

Bauherren, die ihren Bauantrag für diese Sitzung vorlegen möchten, werden gebeten, ihre Bauanträge vollständig bis spätestens Montag, 27. März 2023, beim Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach, Abt. 3 Sachgebiet – Bauen, einzureichen. Für alle Bauanträge, die erst nach dieser Frist beim Landratsamt eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese in der oben genannten Bauausschusssitzung behandelt werden. 

Bitte beachten Sie bei der Abgabe von Bauanträgen, dass diese vollständig sind und damit den Bestimmungen der bauaufsichtlichen Verfahrensverordnung entsprechen.