Bauanträge rechtzeitig einreichen
Bauherren, die ihren Bauantrag für diese Sitzung vorlegen möchten, werden gebeten, ihre Bauanträge vollständig bis spätestens Dienstag, 30. Mai 2023, beim Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach, Abt. 3 Sachgebiet – Bauen, einzureichen. Für alle Bauanträge, die erst nach dieser Frist beim Landratsamt eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese in der oben genannten Bauausschusssitzung behandelt werden.
Bitte beachten Sie bei der Abgabe von Bauanträgen, dass diese vollständig sind und damit den Bestimmungen der bauaufsichtlichen Verfahrensverordnung entsprechen.