Grund- und Gewerbesteuer für das erste Quartal 2025
Die Stadt Kronach weist freundlich darauf hin, dass die Grund- und die Gewerbesteuer für das erste Quartal dieses Jahres am Samstag, 15.02.2025, zur Zahlung fällig werden.
Es wird deshalb darum gebeten, die jeweilige Steuer unter Angabe der Finanzadresse an die Stadtkasse zu überweisen, soweit nicht bereits ein Dauerauftrag bei der Bank besteht oder bisher kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Der Steuerbetrag und die Finanzadresse können dem letzten Bescheid entnommen werden. Für 2025 wurden wegen der Grundsteuerreform an alle Eigentümer neue Bescheide mit neuen Beträgen verschickt.
Es wird darum gebeten, die Zahlungen rechtzeitig zu veranlassen oder einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren, um Mahnungen zu vermeiden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der Stadtkasse erteilen gerne weitere Auskünfte und stehen bei der Klärung von steuerrechtlichen Angelegenheiten unter der Telefonnummer 09261/97-265 und bei Fragen zum Zahlungsvorgang unter der Telefonnummer 09261/97-233 zur Verfügung.