Sanierungserstberatung
Sanierungserstberatung
Mehr Wohnraum für unsere Gemeinde – ein Beratungsangebot für Sanierungsinteressierte

Die SANIERUNGSERSTBERATUNG richtet sich an alle Immobilieneigentümer/innen, -verkäufer/innen oder -käufer/innen in den teilnehmenden Kommunen Kronach, Küps, Ludwigsstadt, Marktrodach, Pressig, Steinbach am Wald, Steinwiesen, Stockheim, Weißenbrunn und Wilhelmsthal, die sich mit dem Gedanken tragen, beispielsweise eine ungenutzte Wohnung oder ein mindergenutztes Haus sinnvoll wiederzubeleben, aber noch nicht richtig wissen, wie sie das angehen sollen, vielleicht aber auch schon konkrete Vorstellungen haben, nur der Mut zur Umsetzung noch fehlt. Ein Pool an Architekturbüros aus der Region stellt sich für diese Beratungsleistung zur Verfügung. Zusammen mit den Interessierten entwickeln die Fachexperten und -expertinnen ein erstes Gefühl, wie eine Sanierung ausschauen könnte. Was macht Sinn, was bietet sich an, was kann oder soll aus der Immobilie einmal werden? Dafür stehen ca. 10 Beratungsstunden zur Verfügung, die über einen Beratungsgutschein in Höhe von 1.000,00 Euro (bei einer Eigenbeteiligung von 100,00 Euro) bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden können.
Und so geht es:
Voraussetzungen für eine Sanierungserstberatung:
- Das Gebäude muss leer stehen oder mindergenutzt
- Das Gebäude muss mindestens 40 Jahre alt sein.
So läuft die Bewerbung ab:
- Antragstellung bei der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung
- Prüfung der Förderfähigkeit durch den/die Ansprechpartner/in bei der Verwaltung - in unserem Fall Felix Bayer, Tel: 09261/97-274
- Nach Bewilligung: Zahlung des Eigenanteils in Höhe von 100,00 €
- Nach Zahlungseingang: Übergabe des sog. Beratungsgutscheins
So geht es nach dem Erhalt des Beratungsgutscheins weiter:
- Auswahl eines/r Experten/in aus dem Architektenpool und Vereinbarung eines gemeinsames Erstberatungsgespräches
- Vor-Ort-Besichtigung und ausführlicher Austausch zur Klärung der Anliegen und Fragen rund um das Sanierungsvorhaben
Die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren inklusive des Bewerbungsformulars sind auf den Homepages der Gemeinden zu finden. Ein Erklärfilm fasst die wichtigsten Inhalte leicht verständlich zusammen und eine Informationsbroschüre stellt neben den Bewerbungskriterien alle Architekturbüros, die im Rahmen der Sanierungserstberatung beauftragt werden können, vor.
Das Kontingent der Beratungsgutscheine ist begrenzt.