Grillplatz im Höringsgarten

Auf dem öffentlichen Grillplatz im Landesartenschau-Park können Sie mit der Familie oder Freunden ganz enspannt grillen und die Seele baumeln lassen.

Folgende Regeln sind zu beachten:
Die Nutzung des Grillplatzes muss bei der Stadt Kronach gemeldet werden. Diese Meldung kann formlos per Email erfolgen. Beinhalten muss diese den Nutzer und die Nutzdauer des Grillplatzes. Diese Meldung entspricht keiner Reservierung. Der Grillplatz kann nicht reserviert werden.

  • Die mögliche Nutzungsdauer ist maximal täglich von 8 - 22 Uhr.
  • Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Geräten zugelassen.
  • Vermeiden Sie Funkenflug und Lärm.
  • Beschädigen Sie keine Bäume, Sträucher oder sonstige Einrichtungen.
  • Löschen Sie nach dem Grillen sowie bei starkem Wind die Glut vollständig.
  • Ein Löschgerät oder ausreichend Wasser zum Ablöschen ist vorzuhalten.
  • Der Platz ist nach dem Grillen sauber zu verlassen. Insbesondere sind Abfälle aller Art mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Camping in jeglicher Form ist nicht gestattet.

Vielen Dank!

Kontakt

 
Marktplatz 5
96317 Kronach

+49(0)9261 97236
touristinfo@stadt-kronach.de

Mai - September:
Montag bis Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 14:00 Uhr

Oktober - April:
Montag bis Donnerstag: 10:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 13:00 Uhr

An Feiertagen geschlossen!