Hinweise, AGB's

Hinweis zur Tribüne: Wir bieten Ihnen Regenschutz, unsere Tribüne ist überdacht! Es wird auch bei Regen gespielt. Weitere Infos diesbezüglich entnehmen Sie bitte unseren AGB's.

AGB's:

(1) Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Verkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden.
(2) Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich vergeben. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung.
(3) Der Kartenversand erfolgt mit schriftlicher Rechnung und Information über die 14tägige Zahlungsfrist. Die Versandkostenpauschale beträgt 3,50 Euro.
(4) Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Hat der Kunde die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, kann der Veranstalter über die reservierten Plätze verfügen.
(5) Die Karten sind bei Empfang zu prüfen. Reklamationen nach Bezahlung der Karten müssen innerhalb von drei Werktagen schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die übermittelten Eintrittskarten geltend gemacht werden. Eine Rückgabe der Karten ist nicht möglich.
(6) Der Vorverkauf (online) endet 10 Minuten vor Aufführungsbeginn. Es gibt keine Abendkasse.
(7) Gutscheine können nur im Vorverkauf, direkt in der Tourist-Information Kronach oder online auf www.rosenbergfestspiele.de erworben und eingelöst werden, nicht bei den Vorverkaufsstellen. Eine Rücknahme von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Die Gutscheine gelten nur für Aufführungen der Rosenberg Festspiele.
(8) Bei Kartenbestellungen über Partner der Rosenberg Festspiele, z.B. Reservix, gelten für den Vertrieb ggf. deren AGBs und zusätzliche Preiskomponenten.
(9) Eine Ermäßigung für Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren, Schüler, Studenten und Menschen mit Behinderung gibt es ab einem Grad der Behinderung von 80% gegen Vorlage des Ausweises. Ebenso gibt es eine Ermäßigung für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis. Ermäßigte Karten können nur auf Nachweis erworben werden.
Besitzer der Bayrischen Ehrenamtskarte sowie der RedCard, bekommen beim Kauf der Eintrittskarten ebenfalls den ermäßigten Preis.
(10) Jede Ermäßigung ist vor der Reservierung bzw. dem Erwerb der Karten geltend zu machen. Ein entsprechender Ausweis ist bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzeigen. Kann der Ermäßigungsausweis am Einlass nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zur regulären Eintrittskarte nachzuzahlen. Nach Kauf der Eintrittskarten werden nachträglich keine Ermäßigungen mehr gewährt.
(11) Für Kinder muss grundsätzlich eine eigene Sitzplatzkarte erworben werden. Kleinkinder (unter drei Jahren) und Säuglinge können aus Sicherheitsgründen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
(12) Es stehen insgesamt vier Rollstuhlfahrerplätze zur Verfügung. Die Anmeldung von Rollstuhlfahrerplätzen muss bei Reservierung der Plätze erfolgen. Ein Zutritt mit Sitzplatzkarten ist Rollstuhlfahrern für den Tribünenbereich nicht möglich. Tickets für Rollstuhlfahrer*innen sind ausschließlich über die Tourist-Information Kronach zu beziehen.
(13) Ebenso müssen eventuelle Begleitpersonen bei der Reservierung der Karten angemeldet werden. Ein Sitzplatz für Begleitpersonen direkt hinter oder neben den Rollstuhlfahrerplätzen kann nicht garantiert werden.
(14) In der Unteren und Oberen Altstadt befinden sich mehrere große Parkplätze, zum Teil kostenfrei. Dem Festspielgelände nächstgelegene Parkplätze sind der Festungsparkplatz mit barrierefreiem Zugang, der Parkplatz am Rathaus sowie der Marktplatz ab 18 Uhr. Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Behinderung können mit dem Auto ins innere der Festung (ge)fahren (werden). Rufen Sie bitte an der Schranke die Abendspielleitung unter der Nummer 0176 70 56 81 76 an. Weitere Parkmöglichkeiten im Stadtgebiet sind ausgeschildert. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anreise.
(15) Einlass auf das Festspielgelände ist 60 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zu spät kommende Festspielbesucher können nicht mehr mit Zuweisung der erworbenen Plätze rechnen. Für einen störungsfreien Einlass haben sie den Anweisungen des Abendpersonals zu folgen.
(16) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besucher in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Festspiele anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Festspielgelände verwiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
(17) Während der Vorstellung sind das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton nicht gestattet. Mobiltelefone dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätte mitgenommen werden.
(18) Der Veranstalter behält sich vor, bei Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen. Besuchern, die diese verweigern, kann unter Bezug auf das Hausrecht der Zutritt verwehrt werden.
(19) Gefährliche oder sperrige Gegenstände (Kinderwagen, Rollatoren etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgeführt werden. Diese Gegenstände müssen an einem der Eingänge zur Spielstätte abgestellt werden. Der Veranstalter haftet nicht für einen Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände.
(20) Tiere sind in der Spielstätte aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen.
(21) Bei den Rosenberg Festspielen handelt es sich um ein Freilichttheater. Die dort aufgeführten Veranstaltungen finden open-air statt. Trotz überdachtem Zuschauerraum empfiehlt es sich, wetterfeste Kleidung mitzubringen.
(22) Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Spielleitung getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Die Anreise zur Aufführung ist in jedem Fall anzutreten.
(23) Falls eine begonnene Aufführung von der Spielleitung aus vorstehenden Gründen nach mehr als 30 Minuten Spieldauer abgebrochen werden muss, besteht, wie bei Freilichttheatern üblich, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
(24) Muss eine Vorstellung vor Beginn abgesagt oder abgebrochen werden, bevor 30 Minuten Spieldauer vergangen sind, behalten die Karten für eine eventuelle Ersatzvorstellung ihre Gültigkeit. Findet eine solche nicht statt, so sind die bei der Tourist-Information Kronach erworbenen Karten für eine andere Vorstellung ebendort umzutauschen. Es besteht kein Anspruch auf den gleichen Sitzplatz. Gruppenkarten können nur geschlossen umgetauscht bzw. zurückgegeben werden.
(25) Ist ein Umtausch nicht möglich, sind die Karten bis spätestens zehn Tage nach der abgesagten Vorstellung (Datum des Poststempels) mit Angabe der Bankverbindung an die Tourist-Information Kronach einzusenden. Die Rückerstattung erfolgt nur durch Banküberweisung. Karten, die verspätet eingehen, können aus abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr bearbeitet werden.
(26) Bei Kartenbestellungen über Partner der Rosenberg Festspiele, z.B. Reservix und die Reservix-Vorverkaufsstellen, gelten u.U. andere Umtausch- oder Rückgabemodalitäten.
(27) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
(29) Es gelten die jeweils aktuellen Schutz- und Hygienevorschriften bezüglich der Corona-Pandemie (www.stmgp.bayern.de). Sollten die Festspiele aufgrund der Pandemie ausfallen, wird der Eintrittspreis erstattet. Zudem können sich coronabedingt einzelne Aufführungstermine verschieben. Diese und weitere Informationen finden Sie auf www.rosenbergfestspiele.de

Stand: Dezember 2022