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Internationaler Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.


Hausunterricht; Beantragung der Erteilung

Hausunterricht kann für Schülerinnen und Schüler erteilt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig sind oder die auf Grund behördlicher Anordnung freiheitsentziehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.


Schulen in Bayern; Informationen

In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.


Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.


Mittelschule; Anmeldung

Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. bis 10 (im Mittlere-Reife-Zug). Zum Besuch ist eine Anmeldung erforderlich.


Realschule; Anmeldung

Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10, vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung, endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss. Jugendliche sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen.


Gymnasium; Anmeldung

Das Gymnasium umfasst im achtjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 12, mit Einführung des neunjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Zum Besuch ist eine Anmeldung erforderlich.


Wirtschaftsschule; Anmeldung

Zum Besuch einer Wirtschaftsschule ist eine Anmeldung erforderlich.


Grundschule; Anmeldung

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden.


Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

Das Verfahren des Übertritts in eine weiterführende Schulart soll feststellen, ob die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule gegeben sind.


Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung

Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.


Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung

Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden. Dieses Verfahren ist kostenfrei.


Rundfunkbeitrag; Beantragung einer Befreiung

Natürliche Personen können auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden.

Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.


Schulwegdienste; Informationen zur Ausbildung, Einweisung und Fortbildung

Die Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schulwegdienste erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei.

Schulwegplan, Schulwegprogramm; Erstellung

Mit Hilfe des Schulwegplans können Eltern und ihre Kinder den sichersten Weg zur Schule finden und auf Gefahren aufmerksam gemacht werden.

Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Internationaler Schüleraustausch; Informationen zu Schüleraustauschprogrammen

Im Rahmen des Internationalen Schulaustauschs können Schülerinnen und Schüler für einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum an einer Gastschule im Ausland zur Schule gehen.


Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.


Schulen; Schulärztliche Beratungen

Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.


Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung

Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.


Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.


Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten

Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.


Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.