Leistungen Stadt Kronach

Sicherheitsrecht; Anordnungen

Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 130 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.

Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um

  • rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
  • durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
  • Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
Dorothea Biesenecker
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
 
  +49(0)9261-97-212
  +49(0)9261-97-11212
Nicole Kramp
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
 
  +49(0)9261-97-208
  +49(0)9261-97-11208
Dieter Krapp
Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5 a
 
  +49(0)9261-97-282
  +49(0)9261-97-11282
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