Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen
Saubere Straßen sind ein Aushängeschild unserer Stadt. Ein gepflegtes Straßenbild prägt das Gesicht der Stadt, verbessert die Lebensqualität für Bürger und Touristen und ist aus hygienischen Gründen unverzichtbar. Damit wir diese Anforderungen erfüllen können, arbeiten die Mitarbeiter der Straßenreinigung von Montag bis Samstag.
Zu den Aufgaben unseres städtischen Straßenreinigungsteams zählen neben der Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen von Laub, Müll, unkontrollierten Bewuchses und Rollsplitt nach Wintereinsätzen auch die regelmäßige Entleerung der Mülleimer im Stadtgebiet und die Sauberhaltung der öffentlichen Toilettenanlagen. Das Team der Stadtreinigung ergänzt unsere Großkehrmaschine, die hauptsächlich für die Fahrbahnreinigung zum Einsatz kommt.
Straßenreinigung ist auch Bürgerpflicht:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit hat die Stadt Kronach eine Verordnung erlassen, durch welche die Straßenan- und -hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet werden. Demnach ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, Straßen, Straßenabschnitte und Straßenteile (Gehweg und Abflussrinne) regelmäßig zu reinigen und ordnungsgemäß zu räumen. Diese Verpflichtung gilt für bebaute und auch für unbebaute Grundstücke.
Der genaue Arbeitsumfang ergibt sich aus der Reinigungsverordnung, in der die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken aufgefordert werden, ihre Reinigungspflichten zu leisten.
Somit kann auch die Bevölkerung einen aktiven Beitrag zur Aufrechterhaltung eines gepflegten Stadtbildes leisten.