Winterdienst
Entsprechend der Anforderungen des Winters, stehen vom LKW mit Schneepflug und Aufsatzstreuer über Großkehrmaschiene mit Winterdienstausrüstung bis hin zum Kleintraktor mit Räumschild und Streugerät unterschiedlichste Fahrzeuge zur Verfügung. Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu gewähren. Gleichzeitig ist es unser Bestreben, die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst gering zu halten.
Der Winterdienst hat vorrangig die Aufgabe, verkehrswichtige Straßen vor Glätte- und Schneegefahr zu sichern. Die Räumung aller städtischen Fahrbahnen erfolgt nach Prioritäten, d. h. zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen von Eis und Schnee befreit, danach folgen die Nebenstraßen ohne großes Gefälle - besondere Gefahrenstellen z. B. Kreuzungen, Gefällestrecken, Fußgängerüberwege und Bushaltestellen sind dabei berücksichtigt.
Räum-/Streupflicht privater Anlieger
Durch die Reinigungsverordnung sind die Räum- und Streupflichten an privaten Grundstücken an die Anlieger abgegeben. Diese Verordnung verpflichtet alle Eigentümer von Gründstücken (inkl. Voder-/Hinteranlieger), die an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Eisbildung auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr dardurch nicht gefährdet, bzw. das Räumen nicht erschwert wird.