Anny u. Franz Niebuhr-Stiftung

Die freiwilligen Zuwendungen der Anny und Franz Niebuhr-Stiftung sollen, so die Stiftungsbestimmungen, an alte (das 60. Lebensjahr muß vollendet sein), bedürftige, insbesondere auch alleinstehende Personen mit geringem Einkommen verteilt werden.