Rathaus & Politik

Herzlich willkommen auf dem städtischen Informationsportal. Sie finden hier u.a. die wichtigsten Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung Kronach, ebenso eine Aufstellung mit Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner im Rathaus und bei den Eigenbetrieben, aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus und Informationen zur Arbeit des Stadtratsgremiums und seiner Ausschüsse.

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Adresse & Kontakt

 
Öffnungszeiten

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.


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Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken)
Gewerbeabmeldung Gewerbeabmeldung
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
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