Leistungen A-Z

Pflegefachfrau/Pflegefachmann; Beantragung einer Ausbildungsverkürzung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Adresse & Kontakt
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Telefon: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258

Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.

Beispielsweise erhalten

  • Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
  • Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben

in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).

Zurück zur Liste