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Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen

Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.
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Telekommunikationsunternehmen

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

keine


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Sozialtarif der Telekom - Auftrag oder Nachweis senden Laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter "Formulare" herunter, füllen ihn aus und speichern ihn. Sie können ihn zusammen mit Ihren Nachweisen über diesen Online-Dienst als Anlage hochladen und an die Telekom senden.
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Für die Beantragung fallen keine Kosten an.

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