Leistungen A-Z
Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 520 - Soziales und Ehrenamt
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:30 |
FR | 08:00-12:30 |
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Julia Eichhorn
stellvertretende Abteilungsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 11
+49(0)9261-97-231
+49(0)9261-97-11231
Elke Ernst
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 10
+49(0)9261-97-237
+49(0)9261-97-11237
Nina Öhring
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 10
+49(0)9261-97-238
+49(0)9261-97-11238