Leistungen A-Z

Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift

Auf Antrag kann eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).

Adresse & Kontakt
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Hausanschrift
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
Telefon: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299

Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
  • Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
  • Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.

Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.

Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z. B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung)

keine

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth)
Online-Antrag zur Ausstellung einer Zweitschrift von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen (sowie damit verwandten zweckgebundenen Bestätigungen) Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung oder IHK-Schulungsnachweis verloren haben oder wurde diese/s/r zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).

Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

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