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Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte; Erhalt

Ihre Gesundheit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit langfristig geschädigt, sodass Sie behindertengerechten Wohnraum benötigen? Dann können Sie Wohnungshilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Adresse & Kontakt
Unfallkassen
Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Das Ziel der Wohnungshilfe ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt leben und an allen Aspekten des täglichen, beruflichen und sozialen Lebens teilhaben können.

Die Wohnungshilfe umfasst je nach Einzelfall

  • Kosten für angepassten oder bereitgestellten behindertengerechten Wohnraum,
  • Umzugskosten sowie
  • Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.

Die Art und der Umfang der Wohnungshilfe hängen von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

Sie haben Anspruch auf Wohnungshilfe bei einem Gesundheitsschaden

  • infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit,
  • der mehr als 6 Monate andauert,
  • durch dessen Art oder Schwere Sie angewiesen sind auf die
    • behindertengerechte Anpassung Ihres vorhandenen Wohnraums oder
    • Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums.

Sie haben insbesondere dann einen Anspruch, wenn Sie Ihr tägliches Leben in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr bewältigen können. Das gilt auf für den Fall, dass Sie

  • Ihr tägliches Leben nur unter unzumutbaren Erschwernissen bewältigen können,
  • der aktuelle Wohnraum, mit allen für Sie erforderlichen Räumen, nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen zugänglich und nutzbar ist oder
  • ihr bisheriger oder zukünftiger neuer Arbeitsplatz von der bisher genutzten Wohnung aus nur unter unzumutbaren Erschwernissen erreicht werden kann, egal ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto.

Es gibt keine Frist.

Unfallversicherung - Mitteilung Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Gebühr: keine

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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