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Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung

Die Verwendung des großen und kleinen bayerischen Staatswappens für nichtamtliche Zwecke muss genehmigt werden.
Adresse & Kontakt
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Telefon: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258

Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Eine Genehmigung für andere Zwecke kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.


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Formloser Antrag (mit Unterschrift) Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.
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