Ämter A - Z

Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Adresse & Kontakt
Stadt Kronach - Sachgebiet 310 - Gewerbe- und Einwohnermeldeamt
Hausanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Postanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Telefon: +49 9261 97-0
Fax: +49 9261 97-325

Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.

Michaela Fischer
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-227
  +49(0)9261-97-326
Sandy Förtsch
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-226
  +49(0)9261-97-326
Kai Himmel
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-224
  +49(0)9261-97-326
Tom Pohl
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-226
  +49(0)9261-97-326
  • Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
  • Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels

Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.

keine
Zurück zur Liste