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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Adresse & Kontakt
Stadt Kronach - Sachgebiet 520 - Soziales und Ehrenamt
Hausanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Postanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Telefon: +49 9261 97-0
Fax: +49 9261 97-325
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Julia Eichhorn
stellvertretende Abteilungsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 11
+49(0)9261-97-231
+49(0)9261-97-11231
Elke Ernst
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 10
+49(0)9261-97-237
+49(0)9261-97-11237
Nina Öhring
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 10
+49(0)9261-97-238
+49(0)9261-97-11238