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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 520 - Soziales und Ehrenamt
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Julia Eichhorn
stellvertretende Abteilungsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 11
 
  +49(0)9261-97-231
  +49(0)9261-97-11231
Elke Ernst
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 10
 
  +49(0)9261-97-237
  +49(0)9261-97-11237
Nina Öhring
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 10
 
  +49(0)9261-97-238
  +49(0)9261-97-11238
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