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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Adresse & Kontakt
Stadt Kronach - Sachgebiet 410 - Hochbauverwaltung/Städteplanung
Hausanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Postanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Telefon: +49 9261 97-0
Fax: +49 9261 97-325

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

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