Ämter A - Z
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Adresse & Kontakt
Stadt Kronach - Sachgebiet 410 - Hochbauverwaltung/Städteplanung
Hausanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Postanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Telefon: +49 9261 97-0
Fax: +49 9261 97-325
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Nikolai Freiherr von Brandis
Abteilungsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 141
+49(0)9261-97-267
+49(0)9261-97-325
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage