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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 420 - Nichttechnische Bauverwaltung
Marktplatz 5
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DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
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FR 08:00-12:30

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.

Maria Barthold
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 147
 
  +49(0)9261-97-275
  +49(0)9261-97-11275
Felix Bayer
Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-274
  +49(0)9261-97-325
Theresa Bernschneider
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 147
 
  +49(0)9261-97-278
  +49(0)9261-97-325
Sebastian Schneider
stellvertretender Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 146
 
  +49(0)9261-97-279
  +49(0)9261-97-11279

Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
  • die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
keine
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kronach)
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
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