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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 130 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

Dorothea Biesenecker
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
 
  +49(0)9261-97-212
  +49(0)9261-97-11212
Nicole Kramp
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
 
  +49(0)9261-97-208
  +49(0)9261-97-11208
Dieter Krapp
Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5 a
 
  +49(0)9261-97-282
  +49(0)9261-97-11282
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