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Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 130 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,

  • brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
  • ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
  • materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.

Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:

  • Löschen von Bränden
  • Betrieb von Feuerstätten
  • Feuer im Freien
  • Brennstoffrückstände
  • Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
  • Rauchen, Rauchverbot
  • Elektrische Geräte
  • Verbrennungsmotoren
  • Feuergefährliche Arbeitsgeräte
  • Feste Brennstoffe
  • Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
  • Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
  • Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
  • Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
  • Sonstige selbstentzündliche Stoffe
  • Ballone
  • Ausschmücken von Räumen
  • Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
  • nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
  • Rettungswege
Dorothea Biesenecker
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
 
  +49(0)9261-97-212
  +49(0)9261-97-11212
Nicole Kramp
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
 
  +49(0)9261-97-208
  +49(0)9261-97-11208
Dieter Krapp
Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5 a
 
  +49(0)9261-97-282
  +49(0)9261-97-11282
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