Ämter A - Z
Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 220 - Liegenschaften und Forst
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:30 |
FR | 08:00-12:30 |
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Andrea Böhnlein
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 204
+49(0)9261-97-262
+49(0)9261-97-11262
Martin Burger
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 202
+49(0)9261-97-268
+49(0)9261-97-325
Karoline Wirth
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 204
+49(0)9261-97-264
+49(0)9261-97-325