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Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 220 - Liegenschaften und Forst
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Andrea Böhnlein
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 204
 
  +49(0)9261-97-262
  +49(0)9261-97-11262
Martin Burger
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 202
 
  +49(0)9261-97-268
  +49(0)9261-97-325
Karoline Wirth
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 204
 
  +49(0)9261-97-264
  +49(0)9261-97-325

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

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