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Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 320 - Standesamt, Markt- und Friedhofswesen
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Christina Herr
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 27
 
  +49(0)9261-97-220
  +49(0)9261-97-249

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Kronach)
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Sie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Antrag zur Aufstellung eines Grabmals / einer Grabeinfassung Sie können die Aufstellung eines Grabmals bzw. einer Grabeinfassung online beantragen.

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

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