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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 420 - Nichttechnische Bauverwaltung
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Maria Barthold
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 147
 
  +49(0)9261-97-275
  +49(0)9261-97-11275
Felix Bayer
Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
 
  +49(0)9261-97-274
  +49(0)9261-97-325
Theresa Bernschneider
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 147
 
  +49(0)9261-97-278
  +49(0)9261-97-325
Sebastian Schneider
stellvertretender Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 146
 
  +49(0)9261-97-279
  +49(0)9261-97-11279
Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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