Ämter A - Z

Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Adresse & Kontakt
Sachgebiet 510 - Bildung, Stiftungen und ÖPNV
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:30
FR 08:00-12:30
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Julia Eichhorn
stellvertretende Abteilungsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 11
 
  +49(0)9261-97-231
  +49(0)9261-97-11231
Jörg Schnappauf
Abteilungsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 12
 
  +49(0)9261-97-230
  +49(0)9261-97-11230
Zurück zur Liste