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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00 13:30- 15:30
MI 08:00-12:00 13:30- 15:30
DO 08:00-12:00 13:30- 17:30
FR 08:00-12:00

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
 
  +49(0)9261-678-0
  +49(0)9261-678-211
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