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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00 13:30- 15:30
MI 08:00-12:00 13:30- 15:30
DO 08:00-12:00 13:30- 17:30
FR 08:00-12:00
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
 
  +49(0)9261-678-0
  +49(0)9261-678-211
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