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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00 13:30- 15:30
MI 08:00-12:00 13:30- 15:30
DO 08:00-12:00 13:30- 17:30
FR 08:00-12:00

Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
 
  +49(0)9261-678-0
  +49(0)9261-678-211
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