Ämter A - Z

Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00 13:30- 15:30
MI 08:00-12:00 13:30- 15:30
DO 08:00-12:00 13:30- 17:30
FR 08:00-12:00

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
 
  +49(0)9261-678-0
  +49(0)9261-678-211
Zurück zur Liste