Ämter A - Z

Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00 13:30- 15:30
MI 08:00-12:00 13:30- 15:30
DO 08:00-12:00 13:30- 17:30
FR 08:00-12:00

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
 
  +49(0)9261-678-0
  +49(0)9261-678-211
Zurück zur Liste