Ämter A - Z

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Adresse & Kontakt
Tourismus- und Veranstaltungsbetrieb
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 10:00-12:00 13:00- 16:00
DI 10:00-12:00 13:00- 16:00
MI 10:00-12:00 13:00- 16:00
DO 10:00-12:00 13:00- 16:00
FR 10:00-12:00 13:00- 16:00
SA 10:00-12:00 13:00- 16:00
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Dr. Kerstin Löw
Abteilungsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: Tourismusbüro
 
  +49(0)9261-97-319
  +49(0)9261-97-310
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