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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Adresse & Kontakt
Tourismus- und Veranstaltungsbetrieb
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO 10:00-12:00 13:00- 16:00
DI 10:00-12:00 13:00- 16:00
MI 10:00-12:00 13:00- 16:00
DO 10:00-12:00 13:00- 16:00
FR 10:00-12:00 13:00- 16:00
SA 10:00-12:00 13:00- 16:00
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Lena Faber
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: Tourismusbüro
 
  +49(0)9261-97-242
  +49(0)9261-97-310
Leif Greßmann
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: Tourismusbüro
 
  +49(0)9261-97-327
  +49(0)9261-97-310
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