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Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

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Landratsamt Kronach
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Postanschrift
Güterstraße 18
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Telefon: +49 9261 678-0
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Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.

Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.

Eine Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung ist anhand der gleichen Anforderungen zu beurteilen wie die erstmalige Erteilung. Das Vorhaben muss also im Zeitpunkt der Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung noch genehmigungspflichtig sein. Zusätzlich muss das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Für die Verlängerung des Vorbescheids gilt dies entsprechend.

Ändert sich also die Rechtslage nach Erteilung der Genehmigung bzw. des Vorbescheids, muss die Verlängerung jeweils anhand der neuen Rechtslage geprüft werden.

Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Ihr Vorbescheid gilt für 3 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kronach)
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen

Sie können die Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen.

Für die Verlängerung müssen Sie eine Gebühr zwischen 40 und 10.000 EUR zahlen, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

Gegen eine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung können Sie Klage zum Verwaltungsgericht erheben.

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