Neuregelung der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen und Kindergärten. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Grundsteuerreform,

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer wurden im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Zur Neuregelung der Grundsteuer beschloss der Bayerische Landtag am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. In Zukunft wird die Grundsteuer in Bayern nicht nach dem Wert, sondern nach der Größe und Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

So läuft das Verfahren ab:

Grundsteuerreform_Information des Landesamtes für Steuern, Grundsteuerreform_Information des Landesamtes für Steuern, 192 KB
Grundsteuerreform in Bayern Flyer, Grundsteuerreform in Bayern Flyer, 168 KB
Grundsteuerreform in Bayern FAQ, Grundsteuerreform in Bayern FAQ, 363 KB
Grundsteuerreform Bayern_Was gehört zur Grundsteuererklärung, Grundsteuerreform Bayern_Was gehört zur Grundsteuererklärung, 209 KB
Grundsteuerreform Bayern_Checkliste für ein Wohngrundstück, Grundsteuerreform Bayern_Checkliste für ein Wohngrundstück, 250 KB