Neuregelung der Grundsteuer
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer wurden im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Zur Neuregelung der Grundsteuer beschloss der Bayerische Landtag am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. In Zukunft wird die Grundsteuer in Bayern nicht nach dem Wert, sondern nach der Größe und Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
So läuft das Verfahren ab:




