Neue Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes – Hauptveranlagung auf den 01.01.2025

Grundsteuerbeträge der Städte und Gemeinden werden 2024 ermittelt


Derzeit sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben, damit ab 01.01.2025 die neue Grundsteuer in Kraft treten kann. Es besteht die Möglichkeit, diese Grundsteuererklärung für Grundstücke in Bayern elektronisch über Elster – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de oder in Papierform abzugeben. Nach Erklärungseingang erlassen die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide, welche künftig als Grundlage der Kommunen für die Erhebung der Grundsteuer dienen. Die Bescheide der Grundsteuermessbeträge werden zum Stichtag 01.01.2025 erstellt. Gleichzeitig ergehen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge – Hauptfeststellung auf den 01.01.2022.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Kronach darauf hinweisen, dass die Städte und Gemeinden erst im Jahr 2024 die neuen Grundsteuerbeträge zum 01.01.2025 ermitteln und erst dann die geänderten Grundsteuerbescheide verschicken werden. Für die Ermittlung der neuen Grundsteuern werden die durch die Finanzämter festgestellten Messbeträge mit den jeweiligen Hebesätzen der Kommunen multipliziert. 
Sollte der Grundstückseigentümer dann der Auffassung sein, dass die Höhe der Grundsteuer nicht korrekt ermittelt wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, den Bescheid des Finanzamtes (Grundsteuermessbetragsbescheid) anzuzweifeln oder anzugreifen. Die Rechtsbehelfsfrist für den jeweiligen Bescheid läuft nach einem Monat nach Bekanntgabe des Grundsteuermessbescheids ab.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die neuen Grundsteuer-messbetragsbescheide genau zu prüfen und, soweit bei der Ermittlung des Messbetrags ein Fehler enthalten ist, sich mit dem Finanzamt Kronach in Verbindung zu setzen bzw. Einspruch einzulegen. 
Wenn dies erst mit dem Erlass des Grundsteuerbescheides durch die Stadt Kronach ge-schieht, ist die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuermessbetrag unter Umständen bereits abgelaufen.
Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Kronach haben dann keine Aussicht auf Erfolg, da die Ermittlung des Messbetrags durch das Finanzamt rechtskräftig erfolgt ist. Eine Änderung des Grundsteuerbescheides seitens der Stadt ist insoweit nicht mehr möglich, da die Stadt an den festgestellten Grundsteuermessbetrag des Finanzamts gebunden ist.


Anhand der neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Kronach lässt sich die voraussichtliche künftige Grundsteuer bereits vergleichen:
Grundsteuermessbetrag für das Grundstück (s. Bescheid Hauptveranlagung auf den 01.01.2025) multipliziert mit 3,45 (derzeitiger Hebesatz der Stadt Kronach = 345 %) ergibt die rechnerische neue Grundsteuer, die zum 01.01.2025 festgesetzt wird.