Rathaus & Politik

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Zivile Sicherheitsforschung; Beantragung einer Förderung für ein Innovationsprojekt

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung ein innovatives und praxisnahes Projekt aus der zivilen Sicherheitsforschung weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.

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Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm "Forschung für zivile Sicherheit" weiter zu stärken.

Besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" gefördert wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.

Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Innovationsprojekt muss maßgeblich auf einem Forschungsprojekt aufbauen, das im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" eine Förderung erhalten hat und sich durch eine besonders erfolgreiche, strukturierte und effiziente Durchführung auszeichnet.
  • Es muss im Rahmen des vorangegangenen Forschungsprojekts neuer, beim Projektstart nicht vorhersehbarer, erheblicher Forschungsbedarf erkannt worden oder entstanden sein, dessen Bearbeitung zwingend erforderlich ist, um das ursprünglich angestrebte Forschungsergebnis tatsächlich in die Praxis überführen zu können. Nicht berücksichtigt werden die nach Projektende regelmäßig erforderlichen Arbeiten zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen hin zu einem markfähigen Produkt im Rahmen des Verwertungsplans.
  • Die Ergebnisse des vorangegangenen Forschungsprojekts müssen einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz vorweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Lösung das Fähigkeitsspektrum eines Anwenders bedeutend erweitert oder ihn in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
  • Es muss ein erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse bestehen, was mindestens durch konkrete, detaillierte und aussagekräftige Interessenbekundungen individuell zu dokumentieren ist. Zudem ist die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf einen möglichst großen Anwenderkreis und die Einbindung der entsprechenden Akteure ausdrücklich erwünscht.
  • Die Erforderlichkeit einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen, wie beispielsweise eines Einsatzdemonstrators, neuer Systeme, Verfahren oder Konzepte, muss ersichtlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Anwender vollkommen neue Fähigkeiten verliehen oder Arbeitsweisen ermöglicht werden, oder die Kompatibilität und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen bergen.
  • Die weiterentwickelten, erprobten und wissenschaftlich validierten Lösungen müssen eine realistische Vermarktungsperspektive aufweisen. Hierzu ist ein fundiertes wirtschaftliches Konzept des potenziellen Systemanbieters oder vergleichbaren Leistungserbringerin beziehungsweise Leistungserbringers vorzulegen, dass eine schnelle Implementierung erwarten lässt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel eine Förderung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens (KMU) individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten.

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Die Verwertung der Ergebnisse des geförderten Projekts sollte vorzugsweise in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
    • Unternehmen, die kein KMU sind
    • Hochschulen
    • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Verbände
    • Vereine
    • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

Antragsberechtigt sind außerdem:

  • Universitätskliniken,
  • Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie
  • vergleichbare Institutionen und
  • die jeweiligen Anwenderinnen und Anwender: zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft

Weitere Voraussetzungen für Start-ups:

  • Sie haben die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte beziehungsweise Aufträge nachweisen können.
  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit relevanten Anwenderinnen und Anwendern.
  • In das Innovationsprojekt sind nur diejenigen Partnerinnen und Partner des ursprünglichen Forschungsprojekts aufzunehmen, die zur Schließung des neu erkannten Forschungsbedarfs und zur Erprobung und wissenschaftlichen Validierung notwendig sind. Es ist möglich, neue Partnerinnen und Partner in das Konsortium aufzunehmen, sofern diese für den erfolgreichen Praxistransfer erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Anwenderinnen und Anwender oder Netzwerke von Anwenderinnen und Anwendern sowie Systemanbieterinnen beziehungsweise -anbieter oder vergleichbare Leistungserbringerinnen oder -erbringer.

Projektskizzen können jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023, beim beauftragten Projektträger des BMBF (VDI TZ) eingereicht werden.

easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.

Es fallen keine Kosten an.

  • verwaltungsgerichtliche Klage
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