Rathaus & Politik

Herzlich willkommen auf dem städtischen Informationsportal. Sie finden hier u.a. die wichtigsten Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung Kronach, ebenso eine Aufstellung mit Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner im Rathaus und bei den Eigenbetrieben, aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus und Informationen zur Arbeit des Stadtratsgremiums und seiner Ausschüsse.

Elektronik und autonomes Fahren; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.

Adresse & Kontakt

 
Öffnungszeiten

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich für das Förderprogramm "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn Sie in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren oder High Performance Computing forschen.

Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern, zum Beispiel einer Forschungseinrichtung oder Hochschule, eine Förderung beantragen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.

Sie können als KMU in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.

Sie können eine Förderung erhalten für:

  • Personalkosten: Kosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Kosten für Auftragsforschung: Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Kosten

Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind:

  • KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission
  • mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von 100 Millionen EUR nicht überschreiten
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie
  • Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland

Die Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben müssen im Schwerpunkt dem Bereich "Elektronik" zugeordnet werden können. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche

  • Maschinen- und Anlagenbau,
  • Automatisierungstechnik,
  • Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft,
  • Medizintechnik,
  • Energietechnik,
  • Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie
  • Hoch- und Höchstleistungsrechnen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung: Die Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtungen), ist in Deutschland.

Weiterhin müssen Sie folgende besondere Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.

Es muss sich um risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und "High Performance Computing" mit sichtbarem Anwendungsbezug handeln.

Stufe 1: Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektskizzen ist der 15.10.

Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren nach Aufforderung durch den Projektträger

Online-Skizzentool (PT-Outline) für die Fördermaßnahme "KMUi: Elektronik und autonomes Fahren" Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.

Abgabe: keine

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zurück zur Liste